Denkmalgerechter Umbau, Sanierung und Innenausbau
Der Bau des Ernst-Reuter-Hauses wurde 1940 begonnen und kriegsbedingt erst 1951 fertiggestellt. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste Berlins verzeichnet.
Ursprünglich für den Deutschen Gemeindetag errichtet, nutzten das Haus in letzter Zeit verschiedenste Mieter. Mit Anmietung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde das Gebäude für die alleinige Nutzung durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umgebaut. Hierzu erfolgte eine teilweise Neustrukturierung der bestehenden Büroräume sowie die Schaffung neuer Büroräume durch die Aktivierung bisher nicht ausgebauter Bereiche. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen mussten umfängliche Schadstoffe aus dem Gebäude entfernt werden. Für den bauzeitlichen Beton- Dachstuhl war eine Betonsanierung notwendig.
Die Ausstattung des Gebäudes wie repräsentative Stuckdecken und Parkettböden sowie die Innentüren und bauzeitlichen Einbauschränke wurden weitgehend erhalten und behutsam aufgearbeitet.
Sämtliche Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden ausgeführt.